Unsere Mitarbeiter freuen sich darauf Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Um Ihnen den besten Service zu bieten, ist es gerade bei dem Ersttermin wichtig, dass wir uns für Sie Zeit nehmen können. Dies tun wir im etwa einstündigen Ersttermin. Für einen reibungslosen Ablauf bitten wir Sie bei besagtem Termin um die Vorlage Ihrer Krankenkassenkarte.
Was erwartet Sie bei Ihrem Ersttermin?
Vorzugsweise bei einem Kaffee freuen wir uns Ihnen ein detailliertes Erstgespräch bieten zu dürfen. So lernen Sie Ihren Fachberater vor Ort kennen. Uns ist eine persönliche Zusammenarbeit sehr wichtig, daher steht Ihnen für alle folgenden Termine derselbe Berater zur Seite.
Um uns ein Bild von den medizinischen Hintergründen zu machen führen wir eine Anamnese durch, bei der wir alle wichtigen Daten erfassen. So gewährleisten wir, dass auf jeden Hörverlust individuell Rücksicht genommen wird.
Der folgende Hörtest wird mit kalibrierten Messinstrumenten durchgeführt. Die Dauer beträgt in etwa 30 Minuten. Dadurch haben wir die Möglichkeit den Grad, den genauen Verlauf und die Aussicht auf eine erfolgreiche Versorgung genau zu bestimmen.
Ihr Fachberater wird die Resultate des Hörtestes sehr gerne ausführlich und anschaulich mit Ihnen besprechen, um Ihnen einen guten Einblick in Ihre audiometrischen Daten zu geben.
Ein wichtiger Punkt bei einer Versorgung mit Hörsystemen ist die Kostenübernahme durch den Kostenträger, sprich: Ihre Krankenkasse. Daher legen wir Ihnen die vertraglich gesetzten Zuschüsse der jeweiligen Krankenkasse dar.
Testen Sie bei uns die neueste Technik auf dem Markt! Wir als Partner ausgewählter Hersteller haben Zugriff auf aktuellste Technologien und stellen diese übersichtlich vor. Sie haben so die Möglichkeit die verschiedenen Bauformen und Varianten zu begutachten und in Abstimmung mit Ihrem Akustiker die bestmögliche Versorgung Ihrer Hörminderung zu wählen. Im Fokus stehen hierbei selbstverständlich Ihre Wunschvorstellungen, genauso wie Ihr gemessener Hörverlust. Wir bieten Ihnen hierbei die kostenfreie und unverbindliche Ausprobe der Hörsysteme. In Absprache können nun auch schon beim ersten Termin Testgeräte angepasst und getragen werden. Sie haben dadurch den Komfort schon beim ersten Besuch mit einer Verbesserung des Hörvermögens den Test im Alltag zu beginnen.
Wie verläuft die weitere Anpassung?
Schon nach dem Ersttermin wird ein Folgetermin vereinbart, um Ihnen eine lückenlose Anpassung der Hörsysteme zu garantieren. Der Abstand zwischen den Terminen beträgt hierbei meistens eine Woche. Über einen gemeinsam abgestimmten Zeitraum werden wir daher die Erkenntnisse aus Ihrem Alltag wöchentlich besprechen und die Hörsysteme bei den Anpassterminen feinjustieren. So fließen diese Erfahrungen über die wöchentlichen Termine in die Einstellung der Hörsysteme mit ein. Der Test bleibt hierbei kostenfrei und unverbindlich. Die Ergebnisse überprüfen wir mit aktuellen Testverfahren, um eine subjektive und objektive Verbesserung Ihres Hörvermögens zu erreichen.
Ein hochwertiges Hörsystem soll Ihnen auch erhalten bleiben! Daher liegt es uns auch am Herzen Ihnen den Gebrauch von Reinigungsmaterialien und Pflegeprodukten näherzubringen.
Transparenz ist uns wichtig! Sie erhalten bei jeder Anpassung von Hörsystemen ein Angebot zur genauen Übersicht.
Sobald wir gemeinsam die für sie geeigneten Hörsysteme gefunden und diese in die passende Einstellung gebracht haben fertigen wir Rechnung und Unterlagen für den Kostenträger an.
Kennen Sie schon unsere Schutzbriefangebote? Mit einer Versicherung Ihrer hochwertigen Hörsysteme (Moser Schutzbrief 24/60) können Sie sich für den Schadens- oder Verlustfall absichern und genießen Ihre Zeit des unbeschwerten Hörens ohne Bedenken.
Wie geht es weiter?
Unser Service hört hier nicht auf! Auch für die Zeit nach der Versorgung steht Ihnen unsere Tür und das Ohr unserer Kollegen immer offen. Reinigung, Nacheinstellungen und Service der Hörsysteme wird hierbei kostenfrei durchgeführt.
Es hat sich bewährt, dass ein Kontrolltermin alle 2-3 Monate erfolgt. Dadurch sichern wir die volle Funktion der Hörsysteme und Ihren Hörgenuss.
Ihre Meinung ist uns wichtig! Füllen Sie am Ende der Versorgung gerne unseren Bewertungsbogen aus. Waren Sie mit unserem Service zufrieden? So erzählen Sie es weiter. Haben Sie Kritik oder Anmerkungen so geben Sie diese sehr gerne an unser Qualitätsmanagement weiter. Wir freuen uns auf Ihr Feedback.
Häufig gestellte Fragen:
Was ist eine „Reparaturpauschale”?
Eine Reserve für bestimmte Reparatur- & Wartungsaufgaben für Ihre Hörgeräte in den nächsten 6 Jahren. Ihre Krankenkasse zahlt den Betrag an uns.
Was ist der „Abschlag für 2. Hörgerät”?
Die Anpassung des zweitens Hörgerätes kostet weniger als die des Ersten. Der Krankenkassenzuschuss wird auch um diesen Betrag reduziert.
Was bedeutet „Gesetzliche Zuzahlung”?
Das ist Ihre gesetzlich vorgegebene Rezeptgebühr von 10 EUR pro Hörgerät. Sie wird mit dem Krankenkassenzuschuss verrechnet. Nur bei Zuzahlungsbefreiung taucht diese Position nicht auf. Bitte legen Sie in diesem Fall den Nachweis in unserer Filiale vor.