Was kosten Hörgeräte?
Ausschlaggebend für den Preis sind das Design und die Technik von Hörgeräten, gewöhnlich beläuft sich der Privatanteil pro Hörsystem zwischen 10 und 2400 EUR pro Ohr. *)Ausgehend von einer Versorgung, die durch die gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst wird.
Basisklasse (bis 400 EUR pro Ohr*):
solide Versorgung für einfache Hörsituationen; Hörgeräte dieser Klasse verfügen in der Regel über vier Frequenzkanäle, die auf Ihren Hörverlust eingestellt werden, damit sollten Zwiegespräche kein Problem darstellen; zusätzlich können Lautstärke und/oder bis zu vier Hörprogramme eingestellt werden, die sie auch in anderen Situationen (z.B. beim Fernsehen) unterstützen.
Komfort-/Mittelklasse (bis 1500 EUR pro Ohr*):
Geräte dieser Klasse sind funktional und komfortabel; die Automatik erkennt sowohl Sprachsignale als auch verschiedene Hörsituationen und passen sich den Gegebenheiten an. Außerdem ist eine drahtlose Kopplung an andere Endgeräte (Fernseher, Smartphone) möglich.
Premiumklasse (bis 2500 EUR pro Ohr*):
Geräte dieser Kategorie bieten Ihnen in allen Hörsituationen die bestmögliche Unterstützung; zusätzlich zu den Merkmalen der der Mittelklasse bieten diese Geräte eine Ansprechbarkeit aus jeder Richtung, Sprachverstehen auch in großen und halligen Räumen, eine gute Windunterdrückung und eine hochwertige Musikübertragung.
Was zahlen die Krankenkassen?
Gesetzlich Versicherte erhalten unter bestimmten Merkmalen im Ton- und Sprachaudiogramm einen Zuschuss zu Ihrer Hörgeräteversorgung. Dieser Hörtest wird sowohl beim Hals-Nasen-Ohrenarzt als auch bei uns mit Ihnen durchgeführt, die weitere Kommunikation mit den Krankenkassen übernehmen wir dann für Sie. Die Höhe des Zuschusses variiert zwischen den einzelnen Krankenkassen, für eine beidohrige Versorgung kann man ungefähr mit einem Zuschuss von 1500 EUR rechnen. Nach Ablauf von sechs Jahren haben Sie Anspruch auf einen neue Kostenbeteiligung durch die gesetzlichen Krankenkassen.